Jugendschutz

Hinweise zum Jugendschutz in der Rudolf Weber-Arena

Beim Besuch der Rudolf Weber-ARENA gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Ein Konzert ist keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter § 5 JuSchG, weshalb Alters- und Uhrzeitbestimmungen für Konzerte und Showveranstaltungen vom Veranstalter vorgegeben werden und sich am Jugendschutzgesetz orientieren. Sofern keine gesonderten Regelungen durch den Veranstalter vorgegeben sind, gelten folgende Bestimmungen:

  • Kinder bis 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Person Zutritt. Einen Vordruck für die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG finden Sie auf dem Ende dieser Seite zum Download.
  • Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen Veranstaltungen bis 23.00 Uhr ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Person besuchen.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte und Showveranstaltungen ohne Begleitung und ohne zeitliche Begrenzung besuchen.

Besondere Regelungen zum Jugendschutz bei einzelnen Konzerten finden Sie auf den jeweiligen Eventseiten in unserem Eventkalender.

Erziehungsbeauftragung

Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht für die Personensorgeberechtigten (z.B. die Eltern) die Möglichkeit für einen Veranstaltungsbesuch in der Rudolf Weber-ARENA  einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, der Ihr minderjähriges Kind während und nach der Veranstaltung begleitet und beaufsichtigt.

In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten kann Ihr Kind an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen.

Bitte beachten Sie beim Erteilen der Erziehungsbeauftragung Folgendes:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.
  • Die erziehungsbeauftragte Person muss reif genug sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können.
  • Beim abendlichen Veranstaltungsbesuch muss die Heimfahrt Ihres Kindes gewährleistet sein.
  • Stellen Sie sicher, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Rauschmittel steht.

Grundsätzlich tragen Sie hinsichtlich der Aufsichtspflicht und sämtlicher haftungsrechtlicher Regelungen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten bennenen.

>> Download Erziehungsbeauftragung (PDF 62B)

TICKET-HOTLINE
01806 – 11 35 36

Mo. – Sa. 08:00 – 20:00 Uhr

So./Feiertag 10:00 – 20:00 Uhr

(0,20 Euro/Anruf inkl. MwSt. aus allen Netzen)

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